Beglaubigte Übersetzungen von Dokumenten und Unterlagen

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Beglaubigte Übersetzungen

Häufig verlangen Behörden und Ämter die Vorlage beglaubigter Übersetzungen, machmal auch „Zertifizierte Übersetzung“ genannt um bspw. melde- und standesamtliche Aufgaben zu erledigen.

Zu den am häufigsten beglaubigten Dokumente zählen u.A.:

  • Geburts- und Heiratsurkunden
  • Urteile
  • Ausweise, Zeugnisse
  • Finanzunterlagen, Verträge (z.B. Grundstückskaufverträge)
  • Sterbeurkunden & Testamente
  • Notarielle Urkunden
  • Medizinische Gutachten

In unserem Online-Übersetzungsbüro erhalten Sie schnell und kostengünstig notwendige Beglaubigungen, auch Apostillen, Legalisationen (Überbeglaubigung).

So bestellen Sie bei uns beglaubigte Übersetzungen online

Kontaktieren Sie uns direkt über unsere Online-Kontaktwege oder alternativ ganz klassisch per Anruf und erhalten Sie schnell ein für Sie kostenfreies und unverbindliches Festpreisangebot mit Angabe eines verbindlichen Liefertermins.

Welche Unterlagen benötigen wir für beglaubigte Übersetzungen?

Wir benötigen einen Scan des Ursprungsdokument und die Angabe der Ausgangs- und Zielsprache. Mit diesen Angaben können unsere fachkundigen Mitarbeiter ein passendes Angebot für Sie erstellen.

Beglaubigung von ermächtigten Übersetzern

Die beauftragten Übersetzungen erledigen in unserem Übersetzungsbüro ermächtigte, in Deutschland (oder ggf. im Zielland der Übersetzung) ansässige, beim Landgericht registrierte Übersetzer. Überbeglaubigungen durch Behörden werden durch das Landgericht, Bundesverwaltungsamt oder ausländische Vertretungen (Konsulat, Botschaft) des Ziellandes in Deutschland angefertigt.

Die komplette beglaubigte Übersetzung, alles aus einer Hand

Wenn Sie sich für unsere Dienstleitungen entscheiden erledigen wir neben der Übersetzung und Beglaubigung alle behördlichen Prozeduren. Die Auslieferung der Dokumente erfolgt auf Wunsch per Express-Lieferung im In- und Ausland.

Was ist eine beglaubigte Übersetzung?

Die beglaubigte Übersetzung unterscheidet sich durch den Beglaubigungsvermerk des Übersetzers auf der Übersetzung des offiziellen Dokuments. Derartige Übersetzungen dürfen ausschließlich von gerichtlich beeidigten Übersetzern angerfertigt werden; durch die Unterschrift, einem offiziellen Stempel und dem sog. Beglaubigungsvermerk bestätigt der Übersetzer die Korrektheit der übersetzten Texte/Dokumente. Konkret bedeutet dies, dass die Echtheit der Übersetzung rechtsverbindlich zugesichert ist und ein Korrekturlesen nicht notwendig ist.

Wann benötige ich eine beglaubigte Übersetzung?

Häufig verlangen Ämter, Gerichte oder Universitäten derartige Übersetzungen da die Echtheit der Übersetzung vom beeidigten Übersetzer garantiert wird. Typischerweise können Zeugnisse nur mit Beglaubigung durch offizielle Stellen anerkannt werden. Gleiches gilt zumeist für Ausweisdokument und Führerscheine sowie standesamtliche Dokumente wie Geburts- und Heiratsurkunden. In einigen Fällen ist eine sog. Überbeglaubigung notwendig; in diesem Fall wird die Übersetzung des Dokuments durch den Übersetzer vor Gericht vorgelegt um dort durch eine zusätzliche Unterschrift entsprechend gekennzeichnet zu werden.

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